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   VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20   

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VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20 (https://dejure.org/2021,5266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2021 - 6 ZB 21.20 (https://dejure.org/2021,5266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2021 - 6 ZB 21.20 (https://dejure.org/2021,5266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 5a KAG i.V.m. §§ 128 ff. BauGB
    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Art. 5a KAG i.V.m.; BauGB § 128 ff.
    Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige und endgültige Herstellung eines Weges; Bildung einer Erschließungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Im Übrigen folgt aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Ein Herauffahrenkönnen ist nicht erforderlich, da der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil nicht verlangt, dass die Erschließungsanlage dem Grundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungsarten ermöglicht (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 27).

    Denn die Beklagte hat sich mit § 6 Abs. 11 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 ihrer Erschließungsbeitragssatzung dafür entschieden, eine solche Vergünstigung auf Wohngrundstücke zu beschränken, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 38 m.w.N.; U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 35) und das gewerblich genutzte Grundstück der Klägerin ausnimmt.

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Es muss bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Denn die Beklagte hat sich mit § 6 Abs. 11 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 ihrer Erschließungsbeitragssatzung dafür entschieden, eine solche Vergünstigung auf Wohngrundstücke zu beschränken, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 38 m.w.N.; U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 35) und das gewerblich genutzte Grundstück der Klägerin ausnimmt.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1978 (IV C 4.75 - juris Rn. 14) betrifft die Erforderlichkeit der Anlage als solche nach § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB, die hier außer Frage steht.

    d) Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichungen zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. August 1977 (269 II 72) und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1978 (IV C 4.75) zuzulassen.

  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 6 ZB 04.976
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Denn es kann nicht im Belieben des Anliegers stehen, auf diese Weise - zu Lasten der übrigen Anlieger - darüber zu entscheiden, ob sein Grundstück an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands auch für diese Straße teilnimmt und in der weiteren Folge der sachlichen Beitragspflicht unterliegt (BVerwG, U.v. 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 25; BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 6 ZB 04.976 - juris Rn. 5).

    Ohne Darlegung konkreter Umstände bestand für das Verwaltungsgericht kein Anlass, eine vertiefte Prüfung vorzunehmen oder gar einen Sachverständigenbeweis zu erheben (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 6 ZB 04.976 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Liegt das Grundstück - wie vorliegend vom Verwaltungsgericht unbestritten festgestellt - in einem faktischen Mischgebiet, genügt das Heranfahren- und Betretenkönnen (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 56).

    Dabei ist es unerheblich, welche dieser zulässigen Nutzungsarten tatsächlich verwirklicht sind; denn für die Frage des Erschlossenseins ist eine normative Betrachtung geboten, die auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Im Übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Im Übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
    Denn von der Einholung eines Sachverständigengutachtens darf abgesehen werden, wenn das Gericht durch Anwendung allgemeinkundiger Tatsachen, von denen sich verständige und erfahrene Menschen jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können, entscheiden kann (BVerwG, U.v. 10.11.1983 - 3 C 56.82 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163

    Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.2125
  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 23 B 95.4088
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 6 B 20.1619

    Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 6 ZB 19.778

    Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - 1 MB 5/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen eine Abstandsflächenunterschreitung bei

  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 6 ZB 09.1394

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Prognose; Abschluss des

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung;

  • VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gebäudeunabhängige

  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlicher Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichtete Funktion die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 6 ZB 21.1543

    Erstattung von Beitragsausfällen wegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    a) Eine vorhandene (historische) Straße, die nach Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG (früher § 242 Abs. 1 BauGB) dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entzogen ist und mithin Gegenstand von Erstattungsansprüchen nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG sein kann, liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 7; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 9 ZB 22.1892

    Versagung der Baugenehmigung für Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

    Unabhängig davon, ob die genannte Schenkellänge gegeben wäre, übersieht sie, dass nach Nr. 6.3.9.3 der als Empfehlung aufzufassenden RASt 06 (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 13; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 42; U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 29) neben den Haltesichtweiten nach der dortigen Tabelle 58, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass ein rechtzeitiges Halten von Kraftfahrzeugen möglich ist, auch die sogenannte Anfahrsicht sicherzustellen ist.
  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Das mit Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 27. Juli 2022 unter Hinweis auf die im Schreiben des B. Kommunalen Prüfungsverbands vom 30. November 2016 an die Beklagte geäußerte Empfehlung, die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten mit Hilfe des Tiefbauamts oder eines externen Ingenieurbüros möglichst nach plausiblen und nachvollziehbaren Kriterien zuordnen zu lassen bzw. ggf. zu schätzen, erfolgte lediglich pauschale Bestreiten der in die Abrechnung einbezogenen Kosten "dem Grunde und der Höhe nach" stellt die Umlagefähigkeit des von der Beklagten ermittelten und nachgewiesenen anlagenbezogenen Herstellungsaufwands nicht durchgreifend in Frage und vermag auch keine dahingehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts auszulösen (BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 28 m.w.N.; Schmitz, a.a.O., § 8 Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 6 ZB 22.264

    Zu den Voraussetzungen einer historischen Straße

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass eine vorhandene (historische) Straße, die nach Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG (früher § 242 Abs. 1 BauGB) dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entzogen ist, vorliegt, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine sog. "historische" Straße vorliegt, ist, dass es sich um eine Anlage handelt, die bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 vorhanden und als öffentliche Einrichtung im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 des Gemeindeabgabengesetzes vom 20. Juli 1938 (GVBl. S. 225) zu qualifizieren war, Erschließungsfunktion hatte und auch für diesen Zweck entsprechend endgültig hergestellt wurde (BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 6 ZB 22.264 - juris Rn. 7; B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 7; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13; Schmitz, a.a.O., § 1 Rn. 38 ff.).
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